Für unseren Kunden suchen wir:

SAP Applikationsbetreuer (w/m)

Region: Aargau
Pensum: 80-100%
Job-ID: 18262

Ihr Aufgabengebiet

  • Bereitschaft sukzessive in die Thematik SAP S/4 HANA einzusteigen
  • Betreuung der SAP S/4 HANA und anderer Applikationen in enger Zusammenarbeit mit dem Lieferanten
  • Unterstützung der kontinuierlichen Weiterentwicklung inkl. eigenständiges Erkennen von Verbesserungspotential und Ausarbeitung von Implementierungsplänen
  • Proaktive Überwachung von Systemen und Anwendungen
  • Bindeglied zwischen Informatik, Fachabteilung und Lieferant
  • Planung und Koordination von Wartungsfenstern, sowie Information der Anwender
  • Beratung, Unterstützung und Schulung der Poweruser und Anwender
  • Erstellen, Aktualisieren, Pflegen und Verwalten der für den Applikationsbetrieb benötigten Dokumentation, verschiedenen Auswertungen sowie Formularen, Testszenarien und Berechtigungen

Ihre Qualifikationen

  • Ausbildung als Informatiker oder vergleichbarer Abschluss
  • Erfahrung und ausgewiesene Kenntnisse im Bereich der SAP Applikationsbetreuung oder dem SAP Applikationssupport
  • Erfahrung im Bereich SAP S/4 HANA (mind. zwei der nachfolgenden Module FI/CO/EPPM/MM/IM/QM/HCM/BC) von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
  • Kenntnisse im Bereich Datenbanken auf SQL-Server
  • Offenheit für neue Technologien und Systeme
  • Hohe Serviceorientierung gepaart mit ausgeprägtem Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein
  • Gute analytische Fähigkeiten und Problemlösungskompetenzen
  • Selbständige, zielorientierte und exakte Arbeitsweise
  • Kommunikativ und engagiert sowie Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Präzise und gute Ausdrucksweise in Deutsch

Ihre Benefits

  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem interessanten Umfeld
  • Sehr gute Anstellungsbedingungen und Sozialleistungen
  • Unterstützung in Ihrer persönlichen Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen über den Bewerbungsbutton. Die Präsentation Ihrer Bewerbung bei unserem Kunden erfolgt erst nach einem gemeinsamen Gespräch und nur mit Ihrer Zustimmung.

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Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter.